Stornierungsbedingungen

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn die Buchung stornieren. Die Erklärung der Stornierung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen. Storniert der Mieter die Buchung, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: 


ab erfolgter Anzahlung 20 % des Mietpreises,

ab 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises,

ab 14 Tage vor Reiseantritt oder Nichtanreise ohne vorherige Stornierung 90 % des Mietpreises.


Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.     
Der Mieter kann bei Stornierung der Buchung einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.